Den Fokus ihrer anwaltlichen Tätigkeit hat Anna Stenger auf das Medizinrecht und die Healthcare-Branche gelegt. Sie berät in diesem Spezialgebiet ausschließlich auf Seiten der Leistungserbringer: Ärzte, Zahnärzte, Healthcare-Unternehmen und Krankenhäuser.
Niedergelassene Ärzte und Zahnärzte begleitet sie vor allem im Bereich von Kooperationen. Dabei geht es zunächst um die Wahl der im Einzelfall besten Kooperationsform sowie im Anschluss um die gesellschaftsvertragliche Umsetzung.
Darüber hinaus berät sie im Heilmittelwerbe-, Berufs- und Wettbewerbsrechts und das sowohl für Ärzte und Zahnärzte als auch Healthcare-Unternehmen. Die werblichen Darstellung der Leistungen bzw. Produkte und die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Industrie gewinnen zunehmend an Bedeutung. Außerdem begleitet sie mit ihrer langjährigen Erfahrung M&A Transaktionen von Unternehmen im Gesundheitsmarkt in allen medizinrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen im gesamten Transaktionsprozess von der Anbahnung der Transaktion über die Durchführung der Due Diligence bis hin zur Verhandlung und Gestaltung der erforderlichen Verträge.
Healthcare-Unternehmen berät sie darüber hinaus im Medizinprodukterecht zu den nationalen und europäischen regulatorischen Anforderungen als auch im Compliance Management insbesondere im Bereich von Kooperationen.
Frau Rechtsanwältin Stenger publiziert regelmäßig in Fachzeitschriften und referiert zu den Themen Antikorruption im Gesundheitswesen, Compliance und dem Werbe- und Berufsrecht der Heilberufe.
Medizinrecht Vertragsarztrecht Antikorruption