Pflegerecht.

Beratung für Pflegeeinrichtungen

Beratung für Pflegeeinrichtungen

Ob ambulanter Pflegedienst, stationäre Pflegeeinrichtung, Tagespflege oder betreutes Wohnen: Wir begleiten Träger und Betreiber von der Zulassung bis zum laufenden Betrieb. Dazu gehören der Abschluss von Versorgungsverträgen nach § 72 SGB XI, Pflegesatz- und Vergütungsverhandlungen mit Pflegekassen und Sozialhilfeträgern sowie die Vertretung vor der Schiedsstelle. Bei Gründung, Kooperation, Kauf oder Umstrukturierung Ihres Pflegeunternehmens stehen wir Ihnen auch im Gesellschaftsrecht zur Seite.
Heimrecht und Bewohnerverträge

Heimrecht und Bewohnerverträge

Verträge mit Bewohnerinnen und Bewohnern müssen den strengen Vorgaben des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG) entsprechen. Wir prüfen und gestalten Ihre Heim- und Pflegeverträge, begleiten Entgelterhöhungen und beraten Sie im Umgang mit der Heimaufsicht nach dem jeweiligen Landesheimrecht. So vermeiden Sie unwirksame Klauseln, Rückforderungen und kostspielige Auseinandersetzungen mit Bewohnern, Angehörigen und Behörden.
Qualitätsprüfungen und Abrechnung

Qualitätsprüfungen und Abrechnung

Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst und Abrechnungsprüfungen der Kostenträger gehören zum Alltag jeder Pflegeeinrichtung. Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung, prüfen Prüfberichte und Maßnahmenbescheide und setzen Ihre Rechte durch, wenn nötig auch gerichtlich. Stehen Rückforderungen oder Vorwürfe fehlerhafter Abrechnung im Raum, verbinden wir die pflegerechtliche Beratung mit unserer Erfahrung im Compliance Management.
Digitale Pflege

Digitale Pflege

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA), Telepflege, elektronische Pflegedokumentation und die Anbindung an die Telematikinfrastruktur verändern den Pflegealltag grundlegend. Wir beschäftigen uns intensiv mit der Digitalisierung der Pflegebranche und kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen, von der Aufnahme ins DiPA-Verzeichnis des BfArM über Datenschutz und IT-Sicherheit bis zur Frage, ob Ihre Software ein Medizinprodukt ist. Mehr dazu unter E-Health und Digitale Medizin und Medizinprodukterecht.
Start-ups in der Pflege

Start-ups in der Pflege

Sie entwickeln eine innovative Lösung für die Pflege? Wir beraten Gründerinnen und Gründer von der Wahl der passenden Rechtsform über Kooperationsverträge mit Pflegeeinrichtungen bis zur Finanzierungsrunde mit Investoren. Dabei behalten wir die regulatorischen Besonderheiten des Pflegemarkts im Blick, etwa die Erstattungsfähigkeit durch die Pflegekassen. Beim Schutz Ihrer Marke und Ihres Produkts unterstützen wir Sie im Gewerblichen Rechtsschutz.
Arbeitsrecht in der Pflege

Arbeitsrecht in der Pflege

Fachkräftemangel, Tarifbindung und Personalbemessung stellen Pflegeunternehmen vor besondere arbeitsrechtliche Herausforderungen. Wir gestalten Arbeitsverträge und Vergütungssysteme, die zu den Vorgaben der Pflegeversicherung passen, und begleiten Sie bei Umstrukturierungen sowie bei Konflikten mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Ausführliche Informationen finden Sie unter Arbeitsrecht für den Gesundheitsmarkt. Was können wir für Sie tun?
Deutschlandweit gut beraten.

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