Ob ambulanter Pflegedienst, stationäre Pflegeeinrichtung, Tagespflege oder betreutes Wohnen: Wir begleiten Träger und Betreiber von der Zulassung bis zum laufenden Betrieb. Dazu gehören der Abschluss von Versorgungsverträgen nach § 72 SGB XI, Pflegesatz- und Vergütungsverhandlungen mit Pflegekassen und Sozialhilfeträgern sowie die Vertretung vor der Schiedsstelle. Bei Gründung, Kooperation, Kauf oder Umstrukturierung Ihres Pflegeunternehmens stehen wir Ihnen auch im
Gesellschaftsrecht zur Seite.